Eigentum

(mittel)
Darf man mit dem „Eigentum“ machen, was man will? Das Grundgesetz sagt:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Grundgesetz
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Kommentar

Das deutsche Grundgesetz – die Verfassung – drückt sich oft einfach aus, nicht wie man es von einem Gesetzestext vielleicht erwarten würde. Manche Deklarationen und Bestimmungen daraus kennt jeder. „Eigentum verpflichtet“ ist ein Beispiel.
Gegenwart





by Guy of taipei
[CC BY-SA 3.0], via WC

Autor und Werk

Art. 14 Grundgesetz

Verben

verpflichten dienen
20150807


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