Renitenter Philosoph | (schwer) | |||
Stellen Sie sich vor, Sie wären ein berühmter Philosoph, der gerade eine Schrift mit Titel „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ veröffentlicht hat, und bekämen Post vom König mit folgendem Inhalt: | ||||
Wir vergewärtigen von Euch bei Vermeidung unserer höchsten Ungnade, daß ihr Euch künftighin nicht dergleichen werdet zuschulden kommen lassen, widrigenfalls Ihr Euch bei fortgesetzter Renitenz unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt. | ||||
Friedrich Wilhelm II. | ||||
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KommentarAuch wenn Sie sich sehr intensiv vorstellen, ein deutscher Philosoph zu sein, werden Sie trotzdem Schwierigkeiten haben, den königlichen Text zu verstehen. Aber sozusagen den Grundton darin kann man doch erkennen: Hat dem König Ihr Buch gefallen oder nicht? |
18. Jhd. | |||
Autor und Werk | ||||
Friedrich Wilhelm II., preußischer König. | ||||
Aus einem Schreiben an Immanuel Kant, den berühmten Philosophen, von 1794. | ||||
Lösung | ||||
Das Buch hat ihm natürlich nicht gefallen. Es geht um „Schuld“ (zuschulden kommen lassen), „unangenehme“ Verfügungen – klingt alles nicht gut. Der König fordert Kant auf, nichts Religionskritisches mehr zu schreiben, wenn er keinen Ärger mit ihm bekommen will. | ||||
Links | ||||
Unberechtigte Privatpersonen Untertanen Untertanen 2 | ||||
Verben | ||||
zuschulden gewärtigen | ||||
20181207 | ||||
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