Keine Freiheit | (mittel) | |||
Aus folgenden Überlegungen lässt sich ein sehr vernünftiger Grundsatz ableiten, der heute, nach bald 300 Jahren, in allen Ländern unserer aufgeklärten Welt beachtet wird (außer in Afghanistan, Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Belorus, China ...) | ||||
Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit. Es wäre nämlich zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte. | ||||
Montesquieu | ||||
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KommentarEs ist der Grundsatz der Gewaltenteilung, als dessen Urheber u.a. Montesquieu gilt. Für Montesquieu sollte wenigstens die „Legislative“ (gesetzgebende Gewalt) von der „Exekutive“ (ausführende, Regierungsgewalt) getrennt sein. |
Aufklärung | |||
Autor und Werk | ||||
Charles de Secondat, Baron de Montesquieu, 1689-1755 | ||||
Vom Geist der Gesetze, 1748. | ||||
Verben | ||||
verbinden geben befürchten erlassen durchführen | ||||
20190324 | ||||
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